Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

  1. Allgemeines

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Kursleiterin im: Kinderklanggarten, Susanne Spicker, Am Schmittenberg 6, 82299 Türkenfeld und auch außerhalb, z. B. bei Festveranstaltungen oder Bewegung im Freien.

 

  1. Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einem Kurs und der Annahme durch den Kinderklanggarten zustande.

 

  1. Laufzeit der Kurse

Babymassage, Baby- und KinderKlänge, AbenteuerKinderWelt® und BabyHandzeichen® sind in sich geschlossene Kurse. Sie finden in der Regel einmal in der Woche statt, außer in den örtlichen Ferien und an Feiertagen. Änderungen behalte ich mir vor und werde diese rechtzeitig bekannt geben. Zu Beginn des Kurses werden die Kurseinheiten fest vereinbart. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie um rechtzeitige Information, damit der Kurs pünktlich beginnen kann.

Der Vertrag endet mit Kursende.

  1. Ausfall von einzelnen Kursveranstaltungen

Bei absehbar zu geringer Teilnahme oder Verhinderung der Kursleiterin kann Diese einen Kurs absagen.

Die bereits entrichteten Kursgebühren werden dann in voller Höhe bzw. bei bereits begonnenen Kursen anteilig erstattet, sofern diese von der Kursleiterin nicht nachgeholt werden.

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, wird um rechtzeitige Information gebeten, damit der Kurs pünktlich beginnen kann, es gilt die Stunde als gehalten und wird nicht erstattet. 

  1. Bezahlung

Babymassage, Baby- und KinderKlänge, AbenteuerKinderWelt® und BabyHandzeichen® sind vor dem ersten Kurstermin bzw. zum in der Kursbestätigung angegebenen Termin zu bezahlen. Stornogebühren fallen an wenn der Kurs kurzfristig abgesagt wird. Bis 14 Tage vor Kursbeginn 5% , 8-14 Tage vor Kursbeginn 50% und bei weniger als 8 Tage vorher 100% der gesamten Kursgebühr.

Geschwisterkinder, die aus Ermangelung an Betreuungsmöglichkeit in den gleichen Kurs mitgebracht werden, sind  unter einem Jahr kostenfrei, ab dem vollendeten ersten Lebensjahr zahlen sie die Hälfte der normalen Kursgebühr. Bei Zwillingen zahlt ein Kind voll und das Zweite die Hälfte der Kursgebühr.

  Haftungsausschluss

Die Aufsichtspflicht für Minderjährige obliegt der sie begleitenden erwachsenen Person. Für vom Kursteilnehmer selbst verschuldete Unfälle haftet der Kinderklanggarten nicht. Eine dafür eintretende eigene Versicherung wird dem Teilnehmer angeraten. 
Der Teilnehmer versichert der Kursleiterin, dass er sportgesund ist. Teilen Sie der Kursleiterin bitte mit, wenn bei Ihrem Kind eine chronische oder leistungseinschränkende Erkrankung vorliegt. Grundsätzlich besteht kein Hindernis für eine Teilnahme.

  1. Hausordnung

Das Tragen von Socken oder Hausschuhen im Kursbereich ist aus hygienischen Gründen erforderlich. Die Schuhe werden im Eingangsbereich ausgezogen. Dort werden auch Jacken und Taschen abgelegt, um im Kursbereich Stolperfallen zu vermeiden. Bei Verlust von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen sowie Geld übernimmt die Kursleiterin keine Haftung. Jeder Elternteil sorgt bei kleinen oder größeren Missgeschicken seines Kindes für deren Beseitigung. Speisen und Getränke sind im Kursraum nicht erwünscht (ausgenommen Babymassage ).
Mit Vertragsschluss wird die Hausordnung anerkannt. Auf Wunsch wird diese dem Kursteilnehmer ausgehändigt. Bei grobem Verstoß gegen die Hausordnung ist die Kursleiterin berechtigt, ein Hausverbot auszusprechen, ohne dass hierdurch ein Anspruch auf Nachholung versäumter Kurstermine, auf anderweitige Kursteilnahme oder auf Erstattung gezahlter Kursbeiträge besteht. Die vollständige Hausordnung und die Geschäftsbedingungen liegen in den Räumlichkeiten aus.

  1. Wirksamkeit der AGB

Mit der Unterschrift auf der Anmeldung oder das Absenden des Online-Anmeldeformulars erklärt der Kursteilnehmer, dass er die AGB vor Abgabe seines Anmeldeformulars zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert. Die AGB sind damit Bestandteil des Vertrages.

 

  1. Urheberschutz

Fotografieren und Bandmitschnitte in den Kursen sind nur nach vorheriger Genehmigung durch den Kinderklanggarten gestattet.